Sie sind Unternehmer und schreiben eine Stelle aus? Sie möchten die zukünftigen Mitarbeiter im Vorfeld besser kennenlernen, um die richtige Entscheidung bei der Personalauswahl treffen zu können? Dann ist der Einsatz von Personalfragebögen sinnvoll.

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Im Rahmen eines standardisierten Personalfragebogens fragt der Arbeitgeber für das Arbeitsverhältnis bedeutsame Daten ab. Die Aushändigung von Personalfragebögen ist für den Arbeitgeber nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern dienen vielmehr als Entscheidungshilfe. Für die inhaltliche Gestaltung des Dokuments ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Die Bewerber und neuen Mitarbeiter können das Ausfüllen des Personalbogens verweigern.

Unser Steuerbüro hat einen standardisierten Fragebogen zum Download für Sie bereitgestellt. Drucken Sie diesen einfach aus und legen Sie ihn den Bewerbern oder neuen Mitarbeitern zur Bearbeitung aus.

Welche Fragen dürfen im Personalfragebogen auftauchen?

Selbstverständlich kann der Arbeitgeber in dem Personalfragebogen nicht frei nach Belieben Fragen stellen. Zulässig sind lediglich solche, die in seinem berechtigten Interesse liegen. Unter anderem können dies folgende Daten sein:

  • Persönliche Angaben
  • Daten zur Beschäftigung
  • Beruflicher Werdegang
  • Sozialversicherungsdaten
  • Angaben zur Lohnsteuer
  • Arbeitspapiere
  • Vermögenswirksame Leistungen

Erlaubt sind in der Regel außerdem folgende Fragen:

  • Vorstrafen
  • Vermögensverhältnisse
  • Schwerbehinderung
  • Lohn- und Gehaltspfändungen
  • Wettbewerbsverbote

Diese Fragen sind im Personalfragebogen unzulässig:

  • Ethnische Herkunft
  • Religionszugehörigkeit
  • Eventuelle Schwangerschaft und Heiratsabsichten
  • Früherer Verdienst

Personalfragebogen

Laden Sie den Personalfragebogen bequem herunter und nutzen Sie ihn zur strukturierten Erfassung relevanter Angaben von Bewerbern oder neuen Mitarbeitern.